Liquidation

 

Die Rechnungslegung erfolgt je nach individueller Vereinbarung und Ihren technische Möglichkeiten über:

Für diesen professionellen Service stellen wir Ihnen umfangreiche Erfahrung und Zeitaufwand zur Verfügung. 
Wir ermitteln Ihre Leistungen anhand der von Ihnen zur Verfügung gestellten Patientenunterlagen. Hierbei kommen die GOÄ, die Kommentierungen sowie die Vorschläge der Ärztekammern bzw. der Bundesärztekammer in ihrer jeweils aktuellsten Form zur Anwendung.
Nach grundlegenden Vereinbarungen über die Rechnungsmodalitäten und der Besprechung der am häufigsten von Ihnen erbrachten Leistungen zur Wahrung Ihrer individuellen Wünsche fallen Rückfragen nur noch an für z. B.

Die Vorteile der professionellen Auswertung Ihrer Unterlagen durch uns liegt auf der Hand:  Arbeitsentlastung von fachfremden und zeitraubenden Tätigkeiten; optimale und vollständige Abrechnung aller erbrachten Leistungen; Personaleinsparung ...!


Wir stellen Ihnen Erfassungsblätter für Ihre Patientendaten sowie GOÄ-Leistungen zur Verfügung oder erstellen in Zusammenarbeit mit Ihnen individuelle Formblätter mit Ihren häufigsten Leistungsziffern zum Ankreuzen.
Gerne nehmen wir auch Ihre per Standardanwendungsprogramm (WORD, EXCEL) erfassten Daten und Leistungen über Diskette oder Ausdruck an.

Wir überprüfen die von Ihnen erfassten Patientendaten auf Vollständigkeit sowie die GOÄ-Ziffern auf Plausibilität und Vollständigkeit, soweit aus dem Zusammenhang erkennbar.

 

Hier wird der Nutzen durch Arbeitsteilung gezogen: Sie oder Ihr Personal erbringen die fachlichen Vorgaben, wir erledigen den kaufmännischen Part!


Zur Vereinfachung Ihrer Privatliquidation nehmen wir Ihre Daten auch auf Datenträger oder online entgegen.
Technische Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Schnittstelle (PAD), die die meisten Anbieter für Privatliquidation-Software verwenden bzw. in Ihrem bisherigen Programm vorhanden ist. Gerne setzen wir uns mit Ihrem Software-Anbieter in Verbindung, um ggf. die Möglichkeit des Datenaustauschs zu erörtern.

Wir überprüfen die von Ihnen eingegangenen Daten, ob sämtliche für eine Rechnungslegung erforderlichen Daten formal vorhanden sind. Die Überprüfung Ihrer GOÄ-Ziffern auf Plausibilität und Vollständigkeit erfolgt, soweit aus dem Zusammenhang erkennbar.

 

Die elektronische Übermittlung der Daten bietet Ihnen entscheidende Vorteile durch Abrechnung nach Ihren Wünschen; schnellste Bearbeitung; kein Zeitaufwand Ihrerseits für Rechnungsversand, Mahnwesen und Korrespondenz mit Patienten und Versicherungen; günstigste Konditionen!


Alternativ bieten wir auch die Auswertung Ihrer Akten zur Weitergabe der GOÄ-Ziffern an Ihre Krankenhausverwaltung zur weiteren Verwendung oder zur Einbuchung in Ihr System an!

Unsere Gebühr vermindert sich um den eingesparten Aufwand für Rechnungsversand und Mahnung.