Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgegenstand und Voraussetzungen
- Vertragsgegenstand ist die Abwicklung von Privatliquidationen für den
Arzt, im Folgenden Mandant genannt, durch MULTITASKING.
MULTITASKING erstellt Privatliquidationen, übernimmt die Korrespondenz mit
Patienten, mahnt Außenstände an und liefert Auswertungsarbeiten für
steuerliche Belange und zur Abgabenberechnung.
- Die schriftliche Einverständnis des Patienten oder dessen gesetzlichen
Vertreters zur Weitergabe der abrechnungsrelevanten Informationen, Daten und
Befunde an MULTITASKING liegt dem Mandanten vor und braucht nicht von
MULTITASKING geprüft zu werden.
Datenschutz
- MULTITASKING und seine Mitarbeiter verpflichten sich, die Verarbeitung
personenbezogener Daten ausschließlich im Rahmen der Weisungen des Arztes
durchzuführen und dabei die einschlägigen Vorschriften des BDSG zu befolgen.
- Der Mandant verpflichtet sich vor Übersendung der Daten an MULTITASKING,
eine Einverständniserklärung von seinen Patienten unterzeichnen zu lassen.
Rechnungserstellung
- MULTITASKING erhält die erforderlichen Patientendaten vom Mandanten in
Papierform (Post oder Fax) oder elektronisch (CD oder elektronische
Datenübertragung).
Die Haftung für die Qualität der übersandten Daten übernimmt der Mandant.
- MULTITASKING trägt keine Verantwortung für Verzögerungen, die durch
unvollständige, unrichtige und/oder nicht EDV-lesbare Angaben des Mandanten
entstehen.
- MULTITASKING bearbeitet die abrechnungsspezifischen Daten unter
Beachtung der Gebührenordnung für Ärzte.
- Die durch MULTITASKING erstellten Rechnungen beinhalten den Mandanten im
Rechnungskopf, die Kontonummer des Mandanten im Rechnungsfuß sowie Angaben
zu MULTITASKING als Korrespondenzpartner.
- Auf Wunsch der Kunden ändert oder storniert MULTITASKING Rechnungen des
Mandanten ganz oder teilweise. MULTITASKING ist in diesem Fall berechtigt,
die Vergütung nach dem ursprünglich angesetzten Rechnungsbetrag zu
verlangen.
Eingang von Zahlungen
- Die Zahlungen gehen direkt beim Mandanten auf einem speziell für die
Privatliquidation eingerichteten Konto ein.
- MULTITASKING übernimmt die Kontrolle der Zahlungseingänge auf dem
Mandantenkonto und die Kontrolle der offenen Forderungen.
- Rechnungsänderungen und/oder Stornierungen von Rechnungsinhalten durch
den Mandanten und Barzahlungen der Rechnung direkt beim Mandanten sind
MULTITASKING mitzuteilen, um unberechtigte Mahnungen zu vermeiden.
Mahnverfahren
- MULTITASKING mahnt die Rechungsbeträge bis zum Ablauf der Mahnstufe 3 im
außergerichtlichen Mahnverfahren. MULTITASKING berechnet dem Patienten
Gebühren für die Mahnungen, die beim Zahlungseingang für MULTITASKING
verbucht und einmal jährlich vom Mandantenkonto abgebucht werden.
- Danach bestehende unerledigte Forderungen werden nach Weisung des
Mandanten entweder über ein gerichtliches Mahnverfahren bearbeitet oder
ausgebucht. Die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren trägt der Mandant.
Berichtswesen
- MULTITASKING wertet die Rechnungsausgänge, Zahlungseingänge und offenen
Posten je nach Mandantenwunsch und -bedarf monatlich oder quartalsweise für
betriebswirtschaftliche Zwecke aus.
Konditionen
- Die vom Mandanten zu zahlenden Bearbeitungshonorare werden vom
Mandantenkonto nach Rechnungslegung abgebucht.
Haftung und Haftungsrisiko
- Auskünfte jeglicher Art gegenüber dem Mandanten teilt MULTITASKING nach
bestem Wissen unter Ausschluss jeder Verantwortlichkeit und Haftung mit.
Eine stillschweigende Haftungsübernahme ist ausgeschlossen.
- Das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Patienten verbleibt beim
Mandanten.
- Die Rechnungen werden nach Weisung des Mandanten von MULTITASKING
erstellt. MULTITASKING übernimmt keine Haftung für die vom Mandanten
gelieferten Personen- oder Abrechnungsdaten und daraus resultierende
eventuelle Fehler bezüglich der Vollständigkeit und fachlichen Richtigkeit
der erstellten Rechnungen.
- MULTITASKING übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten auf dem
Postweg.
Kündigung
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- Während der ersten drei Monate ist der Vertrag für beide Seiten mit
sofortiger Wirkung künd bar. Danach kann jederzeit beidseitig mit einer
Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
- MULTITASKING verpflichtet sich dann, innerhalb von vier Wochen eine
Endabrechnung zu erstellen. Der Mandant verpflichtet sich, gegenüber
MULTITASKING nach Erhalt der Endabrechnung, innerhalb von vier Wochen ggf.
offene Verbindlichkeiten auszugleichen.
Salvatorische Klausel
- Sollte eine Bestimmung auch nur teilweise unwirksam sein oder werden, so
wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die
Vertragspartner verpflichten sich in diesem Falle, die unwirksame Bestimmung
durch eine solche zu ersetzten, die dem gewollten Vereinbarungsinhalt in
rechtlicher zulässiger Form und wirtschaftlich am ehesten entspricht.
Vertragsänderungen
- Dieser Vertrag beinhaltet alle zwischen den Parteien getroffenen
Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Auf die Schrifterfordernis kann ebenfalls nur schriftlich
verzichtet werden.
Gerichtsstand, Erfüllungsort und Rechtswahl
- Gerichtsstand ist Bielefeld. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten
aus diesem Vertrag ist der Sitz von MULTITASKING